Der Reviervertrag 2.0

Stärken umsetzen, Leerstellen füllen

Warum ist der Reviervertrag relevant?

Der Reviervertrag aus dem Jahr 2019 und der heute veröffentlichte Reviervertrag 2.0. regeln die Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung (Ministerien) und den in der Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) vertretenen Akteuren der Region (Bezirksregierungen, Kreise, Kommunen, Kammern, Gewerkschaften, ein Umweltverband, von den Fraktionen entsandte Mitglieder des Landtages). Gemeinsam mit dem Wirtschafts- und Strukturprogramm 1.1. stellen sie den programmatischen Rahmen für die Strukturwandelpolitik von Regional- und Landesebene dar. Damit komplementieren sie die Bundesgesetzgebung, die mit dem Strukturstärkungsgesetz und dem Investitionsgesetz Kohleregionen die Bereitstellung der 14,8 Mrd. Euro Steuergeld für das Rheinische Revier regelt.

Der Reviervertrag 2.0. hat die Aufgabe, den ersten Reviervertrag zu ergänzen, auf den Stand der aktuellen Entwicklungen (Vorziehen des Kohleausstiegs auf 2030, Erhalt fünf weiterer Dörfer und von drei Höfen) zu bringen, die bestehenden Leerstellen zu füllen und den Strukturwandel zukunftsgerichtet nachzusteuern.

An welchen Stellen das gelungen ist, warum ich mich für eine Unterzeichnung entschieden habe, welche Leerstellen weiterhin bestehen und was es für einen wirklich ganzheitlichen und nachhaltigen Strukturwandel noch braucht, lest ihr in diesem Beitrag.

Der im Jahr 2019 veröffentlichte erste Reviervertrag

  • hat es verpasst, Nachhaltigkeit zeitgemäß und kriteriengeleitet zu definieren und mit Wirkkraft zu versehen. Stattdessen wird sich stets auf das veraltete Nachhaltigkeitsdreieck aus den 1990er-Jahren bezogen. Die Ausrichtung an den international vereinbarten Nachhaltigkeitszielen bleibt in der Umsetzung aufgrund mangelnder Gewichtung in den Förderprogrammen nicht mehr als ein Lippenbekenntnis.
  • zeichnet ein einseitiges Bild der Region als klimaneutrales Energie- und Industrierevier und verengt den Strukturwandel auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und Flächen für Industrie und Gewerbe. Ohne Frage ist dies ein notwendiger Baustein für die große Transformation, doch das Rheinische Revier ist viel mehr als das: es ist reich an hochwertigsten landwirtschaftlichen Böden und dementsprechender Nahrungsmittelproduktion, es ist eine vielfältige Forschungs- und Hochschullandschaft, es besitzt das Potential, ein Biodiversitäts- und Kulturhotspot mit Strahlkraft zu werden, es ist Lebensraum für fast 2,5 Millionen Menschen ….
  • lässt in der Umsetzung in die Praxis besonders die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der Zivilgesellschaft unter den Tisch fallen, die im ersten Reviervertrag noch mit einem eigenen Kapitel bedacht wurde. Zu diesem Ergebnis kommt auch eine in diesem Monat veröffentlichte Studie „Strukturwandel des Rheinischen Reviers: Partizipation der Zivilgesellschaft zwischen Anspruch und Wirklichkeit“, erstellt durch das Ruhr-Forschungsinstitut für Innovations- und Strukturpolitik.

Den neuen Reviervertrag 2.0 habe ich unterzeichnet, …

weil der Kohleausstieg 2030 nicht infrage stehen darf! Es ist ein von Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft gemeinsam getragener klima- und energiepolitischer Meilenstein, dass Nordrhein-Westfalen bereits 2030 aus der Kohle aussteigt. Er hat international ein deutliches Zeichen gesetzt, das nun nicht mehr infrage gestellt werden darf.

Es ist gut, dass der Kohleausstieg 2030 von einer überwältigenden Mehrheit „ausdrücklich“ begrüßt wird. Beispielhaft für rückwärtsgewandte Kräfte steht leider die IHK Köln. Sie gefährdet den zukunftsfähigen Strukturwandel.

Sie unterzeichnet den Reviervertrag nicht, weil sie sich gegen den auf Landes- und Bundesebene beschlossenen Kohleausstieg im Jahr 2030 stellt – so war es dem Kölner Stadt-Anzeiger am 23. Mai zu entnehmen. Sie ist nicht bereit, ein Dokument zu unterschreiben, in dem der Kohleausstieg 2030 „ausdrücklich“ begrüßt wird. Dabei ist er längst beschlossen und eine klimapolitische Notwendigkeit. Das Handeln der IHK Köln erstaunt mich, denn der Reviervertrag 2.0 trägt die klare Handschrift der IHK. Sie prägt in Mehrheitsbündnissen die Institutionen und damit die Inhalte des Strukturwandels im Rheinischen Revier maßgeblich mit. Zugleich steht auch die IHK einer konsequenten Umsetzung der Nachhaltigkeit und ernstgemeinter Beteiligung von Bürger*innen und Zivilgesellschaft ablehnend gegenüber.

weil ich den Reviervertrag als ein Abbild der Ambivalenzen lese, die im Strukturwandel bestehen und die es zukunftsgewandt aufzulösen gilt.

Ich habe den Reviervertrag im festen Glauben daran unterschrieben, dass

  • gemäß Absatz (5) nun alle Maßnahmen im Strukturwandel im Einklang mit den internationalen Nachhaltigkeitszielen stehen müssen. In der Anwendung bietet die nordrhein-westfälische Nachhaltigkeitsstrategie die passenden Indikatoren, um klare Umsetzungsstrategien zu verfolgen. Ich freue mich, dass die Region sich hiermit klar hinter die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verbindlichkeit der Nachhaltigkeitsziele für den Strukturwandel stellt.
  • gemäß Absatz (9) nach Jahrzehnten der Umweltzerstörung nun die Regeneration und Wiederherstellung unserer ökologischen Umwelt in den Fokus des Strukturwandels rückt. Ich freue mich, dass die Region sich hiermit hinter den im Koalitionsvertrag vereinbaren revierweiten Ökosystemverbund stellt.
  • gemäß Absatz (11) mit einem realistischen Blick und im Bewusstsein der klimatischen Veränderungen auf die Qualität und Verfügbarkeit von Wasser in der Region geblickt wird. Ich freue mich, dass die Region sich nun für ein belastbares und wissenschaftlich basiertes Wasserkonzept im gesamten Rheinischen Revier einsetzt.
Der Reviervertrag 2.0 ist hier abrufbar. Grafik: Zukunftsagentur Rheinisches Revier

Diese Leerstellen bestehen fort

Da ich mit meiner politischen Haltung für eine differenzierte Position stehe, möchte ich jedoch auch auf diese Leerstellen im Strukturwandel und im Reviervertrag hinweisen.

Es ist ein Abbild der alten Strukturen, der vorherrschenden machtvollen Interessen und der Mehrheitsverhältnisse in den entscheidenden Gremien der Region,

  • dass das Rheinische Revier auch weiterhin einseitig als klimaneutrale Energie- und Industrieregion betrachtet wird. Hierzu gab es keinen breit getragenen partizipativen Leitbildprozess
  • dass Beteiligung als Marketingmaßnahme verstanden wird, die die Aufgabe hat, „das wechselseitig große Engagement (…) in der Bürgerschaft sichtbar zu machen“. Zwar werden die Bürger*innen in die „gemeinsame Verantwortung für den Erfolg genommen“, Mitgestaltung und Teilhabe sind allerdings Aspekte, die nicht explizit genannt werden
  • dass die Prozesse des Strukturwandels für die Öffentlichkeit nach wie vor intransparent bleiben
  • dass Kunst und Kultur als identitäts- und gemeinschaftsprägende Elemente weiterhin keine Erwähnung finden
  • dass soziale Nachhaltigkeit nicht über die Schaffung von Arbeitsplätzen hinaus als Zieldimension definiert und in Handlungsschritte übersetzt wird, obwohl bereits Konzepte für Soziale Leitkriterien für den Strukturwandel bestehen
  • dass die Reaktivierung der geretteten Dörfer zu Orten der Zukunft lediglich mit den Umfeldverbünden ( damit sind die Tagebauumfeldinitiativen „Neuland Hambach“, „Indeland“ und „Tagebaufolgelandschaft Garzweiler“ gemeint) und nicht mit und durch die Menschen vor Ort gestaltet werden soll
  • dass die in Absatz (1) des Reviervertrags 2.0 genannten Meilensteine bisher weder festgelegt noch öffentlich sind.

Wie die Leerstellen gefüllt werden können

Ich möchte betonen, dass es sowohl auf struktureller wie auf inhaltlicher Ebene noch weitreichende Nachbesserungsbedarfe gibt, um das Notwendige und Mögliche für einen ganzheitlich nachhaltigen Strukturwandel in die Tat umzusetzen.

Wir brauchen:

  • ernstgemeinte Beteiligung und Teilhabe. Hierzu gibt die Studie „Strukturwandel des Rheinischen Reviers: Partizipation der Zivilgesellschaft zwischen Anspruch und Wirklichkeit“, in der der bisherige Beteiligungsprozess wissenschaftlich evaluiert wurde, wertvolle Hinweise. Zudem ist die Beteiligungscharta in den Strukturwandelprojekten sowie in einer Beteiligungsarchitektur umzusetzen und die Empfehlungen der Bürgerversammlung Bioökonomierevier sind zu berücksichtigen
  • transparente Prozesse im Aufsichtsrat und in der Fördermittelvergabe
  • eine stärkere Gewichtung der Nachhaltigkeit in Förderprogrammen und der Fördermittelvergabe
  • ein geteiltes Verständnis der starken Nachhaltigkeit als einzig zukunftsfähige Handlungsposition
  • die Ausweitung des Krisenverständnisses, wonach wir der Klimakrise UND der Biodiversitätskrise UND den sozialen Krisen entgegenzuwirken haben
  • die konsequente Umsetzung der zukunftsweisenden Punkte dieses Reviervertrags 2.0, wie ich sie oben beschrieben habe: eine kriteriengeleitete Ausrichtung an der Nachhaltigkeitsstrategie Nordrhein-Westfalen, die Wiederherstellung einer intakten Umwelt und ein gesamträumliches Wasserkonzept.

Schließlich braucht es endlich die Umsetzung der Empfehlungen der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung hinsichtlich der „[r]egionalen Verankerung und Beteiligung der Zivilgesellschaft“ (S. 101). Eine starke Beteiligung braucht Förderung für „kleinere und mittlere Projekte von zivilgesellschaftlichen Organisationen, bürgerschaftliches Engagement und soziale Unternehmen (…), um den sozialen Zusammenhalt und die Lebensqualität zu unterstützen.“

Für mich steht fest: nur wenn Region, Land und Bürgerinnen und Bürger gemeinsam konsequent für einen ganzheitlich nachhaltigen Strukturwandel arbeiten, können wir die Leerstellen des Reviervertrags füllen und das Rheinische Revier zukunftsgewandt und zukunftsfest gestalten.

Weil mir Transparenz und Rückgebundenheit auch in meiner Arbeit als Mitglied im Aufsichtsrat der Zukunftsagentur wichtig sind, veröffentliche ich hier meine Eingaben, die ich am 25 November 2022 in den Prozess des Aufsichtsrats der Zukunftsagentur für eine Überarbeitung des ersten Reviervertrags aus dem Jahre 2019 eingebracht habe:

Ergänzungen Reviervertrag
MdL. Antje Grothus
25.11.2022 

Präambel:

1. Ergänzungsvorschlag: 2. Absatz – Nachhaltigkeitsverständnis
Hierfür ist entscheidend, dass der damit verbundene Innovationsprozess gleichzeitig zu Wachstum, Wertschöpfung und Beschäftigung im Einklang mit einer nachhaltigen Entwicklung führt. Der nachhaltigen Entwicklung liegt hierbei das Verständnis der „Starken Nachhaltigkeit“, bei der der Erhalt der natürlichen Ressourcen im Vordergrund steht, zugrunde.

2. Ergänzungsvorschlag: 4 Absatz – Nachhaltigkeitsziele mit Strategie und Indikatoren hinterlegen (alternativ Ergänzungsvorschlag 5)
Insbesondere gilt es, im Einklang mit den 17 Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 adäquaten Ersatz für die wegfallende Wertschöpfung zu generieren, kurz- und mittelfristig bestehende Arbeitsplätze zu erhalten und neue Arbeitsplätze zu schaffen, Wertschöpfungsketten insbesondere in der energieintensiven Industrie zu sichern, die Wirtschaftsstruktur zu diversifizieren, die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts und des Lebensumfeldes zu verbessern, eine bezahlbare und sichere Energieversorgung zu gewährleisten sowie ein möglichst klimaneutrales Wachstum zu realisieren. Um die Stimmigkeit zwischen Strukturwandelprojekten (Maßnahmen) und Nachhaltigkeitszielen zu gewährleisten, wird sich an der Nachhaltigkeitsstrategie NRW orientiert, indem die dort hinterlegten Nachhaltigkeitsindikatoren auf den Kontext des Strukturwandels angepasst werden und die Zielerreichung kontinuierlich wissenschaftlich evaluiert wird. Bei Unstimmigkeit zwischen Maßnahmen und Nachhaltigkeitszielen wird zielorientiert nachgesteuert.

3. Ergänzungsvorschlag: 5. Absatz – Befähigung zur Teilhabe (alternativ Ergänzungsvorschlag 10)
Die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen sowie die Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung des Rheinischen Reviers sind dazu aufgefordert, den Wandel ihrer Heimat und ihre Standorte aktiv mitzugestalten, und werden durch vielfältige Beteiligungsformate in den bevorstehenden Veränderungsprozess eingebunden. Die BürgerInnen werden gezielt zur Teilhabe befähigt und bei der Gestaltung und Umsetzung eigener Projektideen unterstützt. Wo die Auseinandersetzungen über die bisherige Form der Energiegewinnung und die Umgestaltung der Landschaft zu Spannungen in Familien und Gemeinschaften und zu Verunsicherung in Unternehmen und Belegschaften geführt haben, ist es das gemeinsame Ziel von Land und Region, durch Orte der Begegnung sowie durch die gemeinsame Transformation der Region Perspektiven zu schaffen und dadurch ein neues Zusammengehörigkeitsgefühl zu fördern.
Grundsätze des Strukturwandels im Rheinischen Revier

4. Ergänzungsvorschlag: Programmatik – nach Punkt 4
Die Unterzeichnenden setzen sich das Ziel, die Einzelprojekte des Strukturwandels zu einem ganzheitlichen Programm zusammenzuführen. Hierfür ist alle drei Jahre, beginnend im Jahr 2023, eine regelmäßige qualitative Evaluation der Projekte sowie die Identifikation und Adressierung von Leerstellen notwendig.

5. Ergänzungsvorschlag: Nachhaltigkeitsziele mit Strategie und Indikatoren hinterlegen – zu Punkt 12 (alternativ Ergänzungsvorschlag 2)
Die Unterzeichnenden bekennen sich dazu, den Strukturwandel im Rheinischen Revier möglichst nachhaltig und ressourcenschonend zu gestalten, um die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie auch langfristig zu sichern. Alle Maßnahmen müssen im Einklang mit den international vereinbarten Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals) und deren Umsetzungsstrategien stehen. Um die Stimmigkeit zwischen Strukturwandelprojekten (Maßnahmen) und Nachhaltigkeitszielen zu gewährleisten, wird sich an der Nachhaltigkeitsstrategie NRW orientiert, indem die dort hinterlegten Nachhaltigkeitsindikatoren auf den Kontext des Strukturwandels angepasst werden und die Zielerreichung kontinuierlich wissenschaftlich evaluiert wird. Bei Unstimmigkeit zwischen Maßnahmen und Nachhaltigkeitszielen wird zielorientiert nachgesteuert.
Erfolgsfaktoren

6. Ergänzungsvorschlag: Ökologische Erfolgsfaktoren – nach Punkt 9
Die Unterzeichnenden betonen, dass der Erhalt und die Wiederherstellung einer intakten ökologische Umwelt im Rheinischen Revier Grundlage für die angestrebte nachhaltige Transformation der Region sowie für den Modellcharakter einer zukunftsfähigen Wirtschaftsstruktur sind.

7. Ergänzungsvorschlag: Soziale Erfolgsfaktoren – nach Punkt 13
Die Unterzeichnenden betonen, dass soziale Erfolgsfaktoren wie Inklusion, Teilhabe, der Abbau sozialer Ungleichheit sowie eine allgemeine und gleiche Anbindung an öffentliche Dienstleistungen Grundlage für die angestrebte nachhaltige Transformation der Region sowie für den Modellcharakter einer zukunftsfähigen Wirtschaftsstruktur sind.
 
Fördersystematik:

8. Ergänzungsvorschlag: Nachhaltigkeitskriterien in der Fördersystematik – erster Punkt
Die Unterzeichnenden vereinbaren, dass das Wirtschafts- und Strukturprogramm der Zukunftsagentur Rheinisches Revier sowie die auf die Region angepasste Nachhaltigkeitsstrategie NRW inhaltliche Grundlage der Förderung im Rheinischen Revier ist. Sie dienen als Basis für eine kurz-, mittel- und langfristige Programmplanung, für die Ausgestaltung der Förderverfahren und die Erarbeitung konkreter Projektauswahlkriterien. Das Wirtschafts- und Strukturprogramm wird von der Zukunftsagentur Rheinisches Revier erstellt, von ihren Gesellschafterinnen und Gesellschaftern beschlossen und von der Landesregierung als Fördergrundlage genehmigt.

9. Ergänzungsvorschlag: Nachhaltigkeitsbeirat und Nachhaltigkeitskriterien – Punkt 7
Die Unterzeichnenden vereinbaren, dass der Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier im Rahmen der Projektauswahl den regionalen Konsens feststellt. Er wird hierbei in einem mehrstufigen Verfahren auf der Grundlage von Einschätzungen von Fachausschüssen einbezogen und spricht Empfehlungen aus. Ein Nachhaltigkeitsbeirat / ein Fachausschuss für Nachhaltigkeit überprüft die Übereinstimmung mit der Nachhaltigkeitsstrategie und kann ergänzende Empfehlungen aussprechen. Die abschließende Entscheidung über eine Projektbewilligung liegt bei den zuständigen Bewilligungsbehörden des Landes bzw. des Bundes. Grundlage der Empfehlungen und Entscheidungen über die Projekte sind Projektauswahlkriterien und eine systematisierte Indikatorik, bei der die Beschäftigungswirksamkeit und die positive Wirkung auf zukünftige Wertschöpfung, sowie die komplementäre Wirkung entsprechender kommunaler Standortfaktoren sowie die an die Region angepasste Nachhaltigkeitsstrategie NRW (alternativ: sowie die starke Nachhaltigkeit) eine herausragende Rolle spielen. Ziel ist, dass es für alle Antragsstellerinnen und Antragssteller transparent wird, welche Kriterien und Bedingungen für die Förderung von Projekten und Maßnahmen erzielt werden müssen.
 
Regionale Beteiligungsprozesse:
 
10. Ergänzungsvorschlag: Befähigung zur Teilhabe – 1. Punkt (alternativ Ergänzungsvorschlag 3)
Die Unterzeichnenden erkennen an, dass es für einen nachhaltigen Strukturwandel wichtig ist, die in der Region lebenden Menschen, die ansässigen Unternehmen sowie die Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter aktiv so an den Prozessen zu beteiligen, dass diese die unterschiedlichen Interessenlagen repräsentativ berücksichtigen. BürgerInnen sind aktiv aufzusuchen und zur Teilhabe und Mitgestaltung des Strukturwandels zu befähigen. Bereits in der Vergangenheit ist deutlich geworden, dass in der Region ein großes Potenzial für bürgerschaftliches und unternehmerisches Engagement besteht. Es gilt daher, die Bürgerinnen und Bürger, die Anrainerkonferenz und die Tagebauumfeldverbünde sowie Unternehmen aktiv in den Transformationsprozess einzubinden.

11. Ergänzungsvorschlag: Leitbildprozess – 2. Punkt
Die Unterzeichnenden vereinbaren daher das Ziel, den Strukturwandelprozess so zu gestalten, dass er ein Prozess der hier lebenden und arbeitenden Menschen, Stakeholder und ansässigen Unternehmen wird, deren unterschiedliche Vorstellungen von der Zukunft der Region in einer gemeinsamen Vision zusammengeführt werden. Die Version wird in einem diversen und möglichst repräsentativen Leitbildprozess erarbeitet. Auf Grund der besonderen Situation und Bedarfe der geretteten Dörfer (Dörfer der Zukunft), werden diese in ihrem Reaktivierungsprozess mit einem eigenen Prozess zur Leitbildentwicklung unterstützt.

12. Ergänzungsvorschlag: Beteiligungsarchitektur und -Wissen – 3. Punkt
Die Unterzeichnenden vereinbaren, die Inhalte der von der Zukunftsagentur Rheinisches Revier erstellten Revier-Charta, die die übergreifenden Leitlinien und Qualitätskriterien für die Bürgerbeteiligung im Rheinischen Revier festhält, bei der Durchführung von Bürgerbeteiligungen im Zusammenhang mit dem Strukturwandel zu berücksichtigen. Bestehende Beteiligungsprozesse werden in einer Beteiligungsarchitektur zusammengeführt, Beteiligungslücken identifiziert und geschlossen und Erfahrungswissen über Beteiligungsverfahren wird aufgebaut. Ergebnisse von Beteiligungsprozessen werden angewandt.

13. Ergänzungsvorschlag: Orte der Begegnung – 4. Punkt
Die Unterzeichnenden streben an, im Rheinischen Revier ein neues Zusammengehörigkeitsgefühl zu schaffen, das die Anerkennung der Lebensleistung vorangegangener und heutiger Generationen mit dem berechtigten Stolz verbindet, durch einen erfolgreichen Strukturwandel einen Beitrag zur Sicherung der Lebens- und Arbeitsgrundlagen zukünftiger Generationen zu leisten, und die Schaffung von Identität, Vision und sozialem Zusammenhalt stärkt. Es werden Orte geschaffen, in denen Kunst, Kultur und Bildung Begegnung ermöglichen und Transformations- sowie Identitätsfindungsprozesse anstoßen und begleiten.

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